- Geltungsbereich
- Leistungsumfang und Berichterstattung
- Auftragsänderungen
- Vergütung
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Haftung
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Schutz geistigen Eigentums
- Logo und Name als Referenz
- Vertragsdauer und Kündigung
- Aufbewahrung von Unterlagen und Zurückbehaltungsrecht
- Treuepflicht
- Schlussbestimmungen
1Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der deepIng business solutions GmbH und ihren Auftraggebern. Das Unternehmen erbringt Beratungs-, Coaching- und Schulungsleistungen in den Bereichen Organisationsentwicklung, Prozessoptimierung und Digitalisierung.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, deepIng hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2Leistungsumfang und Berichterstattung
Die Leistungen gelten als erbracht, sobald Analysen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen erstellt und erläutert worden sind. deepIng schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Die im Angebot beschriebenen Leistungen sind abschließend. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3Auftragsänderungen
Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform. deepIng wird Änderungen nur berücksichtigen, wenn diese betrieblich realisierbar sind. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind gesondert zu vergüten.
4Vergütung
Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
deepIng behält sich das Recht vor, bei längeren Projekten Abschlagszahlungen zu vereinbaren. Reise- und Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter von deepIng für die Dauer von 24 Monaten nach Abschluss des Projekts nicht abzuwerben oder einzustellen. Diese Regelung gilt nicht für Studierende und Freelancer.
6Haftung
deepIng haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt und auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deepIng beruhen.
7Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen auf unbestimmte Zeit vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Anforderungen der DSGVO werden beachtet.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung bezüglich der Daten des Auftraggebers endet drei Jahre nach Abschluss des Projekts. deepIng verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen.
8Schutz geistigen Eigentums
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse, Konzepte, Methoden und Werkzeuge dürfen ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Genehmigung von deepIng.
deepIng behält alle Rechte an den von ihm entwickelten Methoden, Tools und generischen Konzepten, auch wenn diese im Rahmen eines konkreten Auftrags eingesetzt oder weiterentwickelt wurden.
9Logo und Name als Referenz
deepIng ist berechtigt, das Logo und den Namen des Auftraggebers in Marketingmaterialien und Präsentationen als Referenz zu verwenden. Das Fotografieren abgeschlossener Arbeiten ist unter Beachtung der entsprechenden Bildrechte gestattet.
Der Auftraggeber kann der Verwendung als Referenz jederzeit schriftlich widersprechen. In diesem Fall wird deepIng die entsprechenden Materialien umgehend entfernen.
10Vertragsdauer und Kündigung
Verträge werden mit der Annahme des Angebots oder dem Beginn der Leistungserbringung verbindlich. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende.
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund ist deepIng berechtigt, mindestens 15 % des vereinbarten Projektvolumens als Ausfallentschädigung zu berechnen, sofern die Leistungen noch nicht erbracht wurden.
11Aufbewahrung von Unterlagen und Zurückbehaltungsrecht
deepIng ist berechtigt, Unterlagen des Auftraggebers bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen zurückzubehalten. Originale werden nach Abschluss des Projekts und vollständiger Bezahlung zurückgegeben.
Die Aufbewahrungspflicht für Projektunterlagen endet drei Jahre nach Abschluss des Vertrags, für aufbewahrte Materialien nach fünf Jahren.
12Treuepflicht
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und unterlassen es, im Zusammenhang mit der Projektdurchführung Mitarbeiter der anderen Partei abzuwerben oder zu beschäftigen.
13Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
| Unternehmen | deepIng business solutions GmbH |
| Anschrift | Im Werkhof, Schaufelder Straße 11, 30167 Hannover |
| Telefon | +49 511 94000954 |
| [email protected] | |
| Stand | 22. Februar 2026 |